Kostenübernahme


Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden bei dem Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Erkrankung oder Störung sowohl von den gesetzlichen Krankenkassen wie auch von privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Psychotherapeutische Behandlungen müssen dabei in jedem Fall bei der zuständigen Krankenkasse vom behandelnden Psychotherapeuten beantragt werden.

Dieser Beantragung voraus geht üblicherweise ein oder mehrere Vorgespräche ( sog. probatorische Sitzungen ). Dieses Erstgespräch dient in erster Linie dem gegenseitigen Kennen lernen sowie der Abklärung, ob eine psychotherapeutische Behandlung gegenwärtig indiziert ist.

Wenn es ein beiderseitiges Einverständnis zur Zusammenarbeit gibt und es sich bei der besprochenen Problematik um eine psychische Erkrankung nach den Psychotherapie-Richtlinien handelt, kann ein Antrag auf Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Beratungsgespräche und Paartherapie sind keine Kassenleistungen und werden deshalb privat in Rechnung gestellt.